Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Beitrag:

RE: Import von Destille
Von: Brenner am 07.11.2003 09:21:13 | Region: Brennerland
Die Frage ist, wer hier was nicht kapiert !!!!!!

Der Besitz ist N I C H T strafbar. Die Destille muß jedoch angemeldet werden. Der unangemeldete Besitz ist strafbar. Die Nutzung der Destille ohne Brennrecht (jawohl, so was gibt es tatsächlich), zum Herstellen von Schnäpsen oder Geisten ist strafbar (0,5 Liter Grenze, wie beschrieben, beachten). Und hierbei ist das Ausgangsmaterial (Maische, gekaufter Wein oder Bier, gekaufter Schnaps...) egal, da der Alkoholgehalt erhöht wird und wir in Deutschland eine progressive Versteuerung alkoholischer Getränke haben.



@ester
Auch wenn Du Dich ärgerst und glaubst Recht zu haben solltest Du Dich etwas im Ton mäßigen, schließlich wollen wir hier Erfahrungen und Wissen austauschen und uns nicht verbal verprügeln.
Falls Du mir nicht glaubst, wende Dich am besten an den Zoll und laß es Dir schriftlich geben - mündlich plappern viele Leute viel daher. Am schlimmsten sind die Stammtischexperten. Für mich ist das Thema hiermit erledigt.
Grüße
Ein Brenner
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