Diskussion - Schnaps, Ätherische Öle, Essig

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Beitrag:

Erfahrungen mit der Verbraucherstelle seines zuständigen Zollamtes
Von: Klaus, Magdeburg am 07.03.2004 18:55:23 | Region: Sachsen
Hallo liebe Hobby-Brenner!

In Vorbereitung meines neuen Hobbys habe ich einige Rechergen gemacht, damit das Hobby-Brennen (in Deutschland)im legalen Rahmen bleibt. Also ich weiß das der Besitz einer Kleinanlage bis 0,5l nicht anmeldepflichtig und erlaubt ist (übrigens die 0,5l-Anlage von Dr. Schmickl ist fertig).
Leider habe ich nirgends gefunden, daß ich die Alkoholsteuer nicht entrichten muß. Also wenn ich dies tun muß, hat jemand Erfahrung wie dies geschieht. Genau so kompliziert wie bei den Abfindungs-Brennern (5 Tage vorher anmelden was du brennst)oder gibt es einfachere Verfahrensweisen für die Kleinbrennanlagen bis 0,5l (Pauschale oder Nachmeldung??). Bei den Abfindungsbrennern gibt es bestimmte Verringerungen der Alkoholsteuer (Freibeträge) gibt es dies für die Kleinanlagen bis 0,5l auch. Also wer Erfahrung mit dem Deutschen Zoll in dieser Richtung hat, möge mit helfen, damit ich nicht ins Fettnäpfchen trete oder offene Türen einrenne.

Danke

Viele Grüße Klaus
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